Steuerliche Absetzbarkeit
Der Erwerb beruflicher Qualifikationen durch Weiterbildung ist ein wichtiges Anliegen der Bildungspolitik. Aus diesem Grund werden zahlreiche Lehrgänge und Abschlüsse staatlich und privat gefördert. Der Staat unterstützt Menschen, die sich beruflich weiterbilden, mit finanziellen Anreizen und steuerlichen Vorteilen. Darüber hinaus haben auch Arbeitgeber ein Interesse an Weiterbildungen ihrer Mitarbeiter und sind häufig bereit, Unterstützung zu leisten.
Weiterbildung ist steuerlich absetzbar
Weiterbildungen, die der "Erhaltung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten" sowie der "Anpassung an die Entwicklung der beruflichen Verhältnisse" dienen, werden in der Regel von den Finanzämtern anerkannt. Die Förderung gilt für alle, die über ein zu versteuerndes Einkommen verfügen und die durch ihre Weiterbildung:
Für wen?
Alle, die über ein zu versteuerndes Einkommen verfügen und die durch Ihre Weiterbildung:
- Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten im aktuell ausgeübten Beruf erhalten oder erweitern
- neue Kenntnisse erwerben, um in ihrem aktuell ausgeübten Beruf aufzusteigen
- neue Berufsfelder erschließen
- einen anderen Beruf erlernen, um darin Einkünfte zu erzielen
Was?
Folgende Kosten können Sie von der Steuer absetzen:
- Lehrgangsgebühren
- Prüfungsgebühren
- Seminargebühren
- Fachliteratur
- Arbeitsmittel (z.B. Computer, Software)
- Fahrtkosten (z.B. zum Unterricht, zu Praxistagen und Arbeitsgemeinschaften)
- Verpflegungsaufwand
- Übernachtungskosten (z.B. freiwillige Praktika)
In welcher Höhe
Welche Summen berücksichtigt werden, hängt unter anderem von Ihrem Einkommen, Ihren Auslagen, Ihrer Steuerklasse und weiteren Faktoren ab.
Weitere Informationen
Wenden Sie sich an Ihren Sachbearbeiter beim zuständigen Finanzamt und Ihren Steuerberater. Ersterer gibt wertvolle Auskünfte zur Anerkennung durch das Finanzamt; Ihr Steuerberater kann zudem eine qualifizierte Prognose erstellen.