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Finanzielle Unterstützung bei Weiterbildungen


Weiterbildungen oder spezifische Seminare sind eine hervorragende Möglichkeit, um die eigenen Fähigkeiten zu erweitern und im Beruf voranzukommen. Allerdings können sie auch mit Kosten verbunden sein, was für viele Menschen eine Hürde darstellt.

Hierbei kommen Fördermöglichkeiten ins Spiel: Es gibt zahlreiche staatliche Stellen, die finanzielle Unterstützung für Weiterbildungen anbieten.

Es lohnt sich also, sich im Vorfeld über mögliche Förderungsmittel zu informieren und sich gegebenenfalls um eine Förderung zu bewerben.

Wir stellen Ihnen drei Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung vor. Für eine ausführliche Beratung oder weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Aufstiegs-BAföG

Mit dem Aufstiegs-BAföG, können Personen gefördert werden, die das Ziel haben, sich zu Meister:innen, staatlich geprüften Techniker:innen, staatlich geprüften Betriebswirt:innen, Fachwirt:innen oder Fachkaufleuten fortzubilden. Staatlich anerkannte Abschlüsse sind ausdrücklich förderungswürdig.

Das Schöne daran: Es spielt keine Rolle, wie viel Geld Sie verdienen oder wie alt Sie sind – die Förderung ist einkommens- sowie vermögensunabhängig und unterliegt keiner Altersgrenze. Jede Person kann einen Antrag auf das Förderungsmittel stellen!

Wie viel und was wird finanziert?

Die Förderung besteht aus zwei Komponenten, die unabhängig voneinander in Anspruch genommen werden können:

  • Bei den Fortbildungskosten liegt der Zuschussanteil für die Lehrgangs­- und Prüfungsgebühren (inkl. Meisterstück) bei 50 %. Nach erfolgreicher Prüfung erhöht sich der Zuschussanteil sogar auf 75 %. Für den verbleibenden Teil der Kosten kann ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch genommen werden.
  • Sie erhalten einen Vollzuschuss zum Lebensunterhalt bei einer Weiterbildung in Vollzeit. Die Höhe beträgt für Alleinstehende bis zu 892 € monatlich. Es gibt für Kinder und Ehepartner:innen entsprechende weitere Betreuungszuschläge. Diese Leistung muss nicht zurückgezahlt werden.

Und noch mehr Vorteile sind seit 01. August 2020 in Kraft getreten:

  • Bei anschließender Existenzgründung wird das Darlehen vollständig erlassen.
  • Die Freibeträge für Ehepartner:in und Alleinerziehende mit Kind wurden erhöht.
  • Beim Unterhaltsbeitrag beträgt der allgemeine Vermögensfreibetrag 45.000 €. Dieser erhöht sich für den/die Ehepartner:in sowie je Kind um 2.300 €.

Förderbeispiel zum Unterhaltsbeitrag bei Vollzeitmaßnahmen ab 01.01.2023

 AlleinstehendVerheiratet, mit zwei Kindern
Maximaler Bedarfssatz963 €
(bisher 892 €)
1.733 €
(bisher 1.597 €)
Ihr Weg zum Aufstiegs-BAföG
  • Schritt 1: Prüfen, ob der Anspruch vorhanden ist: Hier prüfen
  • Schritt 2: Online-Antrag stellen: Zum Antrag
  • Schritt 3: Auf die Bestätigung warten, die finanzielle Unterstützung erhalten und finanziell abgesichert weiterbilden!

Begabtenförderung

Begabtenförderung beruflicher Bildung

Junge Menschen unter 25 Jahre haben die Möglichkeit, ein Weiterbildungsstipendium, welches bis zu drei Jahre gilt, im Anschluss an ihre erfolgreiche Berufsausbildung zu beantragen. Die Aufnahme in das Programm ist an zwei Voraussetzungen gebunden:

  • Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkanntem Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder in einem gesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen.
  • Ein besonders gutes Abschlussprüfungsergebnis und Ihre förderfähige Weiterbildung hat noch nicht begonnen.
Wie viel und was wird finanziert?

Stipendiat:innen können Zuschüsse von insgesamt 7.200 € beantragen und leisten einen Eigenanteil von 10 %. Die Förderung wird unabhängig von der Höhe des Einkommens oder Vermögens gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.

Sie können Zuschüsse für folgende Bereiche erhalten:

  • Lehrgangskosten
  • Fahrtkosten
  • Aufenthaltskosten
  • Notwendige Arbeitsmittel
  • Prüfungskosten
  • IT-Bonus von 250 € zur Anschaffung eines Computers im ersten Förderjahr

Bildungsprämie

Die Bundesregierung fördert die Bereitschaft zur Weiterbildung durch eine Bildungsprämie bis zu 500 € als einmaligen Zuschuss. Die Bildungsprämie richtet sich an folgende Arbeitnehmer:innen:

  • Die das 25. Lebensjahr vollendet haben
  • Mindestens 15 Stunden die Woche erwerbstätig sind
  • Bei denen das zu versteuernde Jahreseinkommen bei Einzelpersonen unter 20.000 €, bei gemeinsam Veranlagten unter 40.000 € liegt
  • Bei denen die angestrebte Weiterbildungsmaßnahme nicht mehr als 1.000 € kostet
Wie viel und was wird finanziert?

Die Bildungsprämie besteht aus zwei Komponenten, die Sie unabhängig voneinander nutzen können:

  • Ein Prämiengutschein über 50 % der Weiterbildungskosten: bis zu 500 €
  • Ein Spargutschein, mit dem eine vorzeitige Entnahme von nach dem Vermögensbildungsgesetz angespartem Guthaben für berufsbezogene Weiterbildungszwecke möglich ist, ohne dass dabei die Arbeitnehmersparzulage verloren geht. Natürlich muss hierzu ein entsprechend angespartes Vermögen vorhanden sein.

Förderung durch Dritte

Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) fördert Weiterbildung für eine erfolgreiche Tätigkeit und Karriere im Zivilberuf. Die Förderung richtet sich an aktive oder ausscheidende

  • Zeitsoldat:innen
  • Freiwillige zusätzliche Wehrdienstleistende
  • Berufsoffiziere im fliegerischen Dienst
Wie viel und was wird finanziert?

Der Gesamtbetrag variiert je nach Weiterbildungskosten und weiteren Faktoren. Insgesamt fördert der BFD Maßnahmen bis zu 100 % und gewährt nach dem Ausstieg eine Übergangsbeihilfe. Stipendiat:innen können Zuschüsse von insgesamt 6.000 € beantragen und leisten einen Eigenanteil von 10 %. Die Förderung wird unabhängig von der Höhe des Einkommens oder Vermögens gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.

Deutsche Rentenversicherung / Berufsgenossenschaften

Die Förderung dient zur langfristigen und nachhaltigen beruflichen Rehabilitation. Die Deutsche Rentenversicherung Bund fördert mit den „Leistungen zur Teilnahme am Arbeitsleben“ folgende Person:

  • Erwerbsfähige Personen, die aufgrund von Krankheit, körperlicher oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder bereits gemindert sind
  • Personen, bei denen wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Rente gezahlt werden müsste
  • Personen, die Leistungen unmittelbar im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation benötigen, damit ihre Rehabilitation erfolgreich verlaufen kann
  • Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits eine Mindestwartezeit von 15 Jahren erreicht haben
Wie viel und was wird finanziert?

Die Summe der Leistungen ist von mehreren Faktoren abhängig. Übernommen werden:

  • die gesamten Kosten für den Lehrgang
  • Fahrtkosten und eine Verpflegungspauschale für das Mittagessen vor Ort
  • der Lebensunterhalt während der Weiterbildung (bisherige Erwerbsunfähigkeitsrente oder eine vergleichbare Leistung).

Förderung durch den Arbeitgebenden

Viele Arbeitgebenden beteiligen sich an den Kosten der Weiterbildung seiner Mitarbeiter:innen. Die Höhe und die Formen der Beteiligung können dabei sehr unterschiedlich sein. Arbeitgebende wissen, dass auch der eigene Betrieb von Ihrer erworbenen Qualifikation profitieren wird. Sprechen Sie mit Ihrem/Ihrer Vorgesetzten. Sofern Sie unsere Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wie viel und was wird finanziert?

Vielleicht übernimmt Ihr:e Arbeitgeber:in – vollständig oder teilweise – die Lehrgangsgebühren, beteiligt sich an Kosten für Lehrmittel und Laptop oder stellt Sie während der Unterrichtszeiten frei. Auch die Höhe der Förderung ist so individuell wie die Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgebenden.

Generell gilt: Je mehr sich das Unternehmen von Ihren neu erworbenen Qualifikationen verspricht, desto mehr wird es bereit sein zu investieren.

Bildungsgutschein

Die Bundesagentur für Arbeit fördert Weiterbildungen von Arbeitnehmenden. Den Bildungsgutschein können Sie aus folgenden Gründen erhalten:

  • Innerhalb der letzten drei Jahre waren Sie mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt
  • Anspruch auf Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld und arbeitslos gemeldet sind
  • Eine Weiterbildung anstreben, welche der Eingliederung in den Arbeitsmarkt dient
  • Sich im Vorfeld durch die Agentur für Arbeit zum Thema Weiterbildung beraten lassen
Wie viel und was wird finanziert?

Die Leistungen sowie der Gesamtbetrag des Bildungsgutscheins sind von Ihren individuellen Voraussetzungen abhängig und können folgendes umfassen:

  • Übernahme der Weiterbildungskosten
  • Unterhaltsgeld in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengelds oder der Arbeitslosenhilfe
  • Anfallende Reise- und Übernachtungskosten (auf Antrag)
  • Kosten für die Kinderbetreuung (auf Antrag)

Transfergesellschaften

Die Bundesagentur für Arbeit fördert Weiterbildungen für Angestellte, denen durch Rationalisierungsmaßnahmen oder Betriebsinsolvenz Arbeitslosigkeit droht. Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen, um die Vermittlungsquote in ein neues Arbeitsverhältnis zu erhöhen

Wie viel und was wird finanziert?

Sie erhalten ein Jahr lang Transferkurzarbeitergeld, dessen Höhe dem Arbeitslosengeld I entspricht. Dieses Transferkurzarbeitergeld hat keinen Einfluss auf die Dauer des eventuell folgenden Bezuges vom Arbeitslosengeld I.

Bei Fragen zu Ihren Fördermöglichkeiten melden Sie sich bei uns – wir helfen Ihnen weiter!
0511 - 955 633 970 0