Förderung durch Dritte
Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) fördert Weiterbildung für eine erfolgreiche Tätigkeit und Karriere im Zivilberuf. Die Förderung richtet sich an aktive oder ausscheidende
- Zeitsoldaten
- freiwillige zusätzliche Wehrdienstleistende
- Berufsoffiziere im Fliegerischen Dienst
Was?
Förderungen zur Eingliederung auf dem zivilen Arbeitsmarkt, worunter auch Weiterbildungen fallen.
In welcher Höhe?
Der Gesamtbetrag variiert je nach Weiterbildungskosten und weiteren Faktoren. Insgesamt fördert der BFD Maßnahmen bis zu 100% und gewährt nach dem Ausstieg eine Übergangsbeihilfe.Stipendiaten können Zuschüsse von insgesamt 6.000 € beantragen und leisten einen Eigenanteil von 10%. Die Förderung wird unabhängig von der Höhe des Einkommens oder Vermögens gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.
Weitere Informationen
Details erfahren Sie unter www.bfd.bundeswehr.de. Zudem können Sie sich bundesweit bei den zuständigen Ortsbehörden des BFDs beraten lassen.
Deutsche Rentenversicherung / Berufsgenossenschaften
Die Deutsche Rentenversicherung Bund fördert mit den "Leistungen zur Teilnahme am Arbeitsleben" Menschen,
- deren Erwerbsfähigkeit aufgrund von Krankheit oder körperlicher oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist
- denen wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Rente gezahlt werden müsste
- die Leistungen unmittelbar im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation benötigen, damit ihre Rehabilitation erfolgreich verlaufen kann
- die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits eine Mindestwartezeit von 15 Jahren erreicht haben
Was?
Eine Förderung mit dem Ziel der langfristigen und nachhaltigen beruflichen Rehabilitation.
In welcher Höhe?
Die Summe der Leistungen ist von mehreren Faktoren abhängig. Übernommen werden:
- die gesamten Kosten für den Lehrgang
- Fahrtkosten und eine Verpflegungspauschale für das Mittagessen vor Ort
- der Lebensunterhalt während der Weiterbildung (bisherige Erwerbsunfähigkeitsrente oder eine vergleichbare Leistung).
Weitere Informationen
Nähere Informationen unter dem Stichwort „Berufliche Rehabilitation“ finden Sie auf der Website
www.deutsche-rentenversicherung.de. Hier können Sie auch die Broschüre „Berufliche Rehabilitation: Ihre neue Chance“ herunterladen. Sie sollten auch den zuständigen Berater Ihres Reha-Trägers ansprechen.
Förderung durch den Arbeitgeber
Viele Arbeitgeber beteiligen sich an den Kosten der Weiterbildung seiner Mitarbeiter. Die Höhe und die Formen der Beteiligung können dabei sehr unterschiedlich sein. Vielleicht übernimmt Ihr Arbeitgeber – vollständig oder teilweise – die Lehrgangsgebühren, beteiligt sich an Kosten für Lehrmittel und Laptop oder stellt Sie während der Unterrichtszeiten frei. Arbeitgeber wissen, dass auch der eigene Betrieb von Ihrer erworbenen Qualifikation profitieren wird. Sprechen Sie mit Ihrem Personalchef oder Ihrem Vorgesetzten. Sofern Sie unsere Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Was?
Die Formen dieser Förderung können dabei sehr unterschiedlich sein.
In welcher Höhe?
Auch die Höhe der Förderung ist so individuell wie die Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber. Generell gilt: Je mehr er sich von Ihren neu erworbenen Qualifikationen verspricht, desto mehr wird er bereit sein zu investieren.
Bildungsgutschein
Die Bundesagentur für Arbeit fördert Weiterbildungen von Arbeitnehmern. Den Bildungsgutschein können Personen erhalten, die
- innerhalb der letzten drei Jahre mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren
- Anspruch auf Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld haben und arbeitslos gemeldet sind
- eine Weiterbildung anstreben, welche der Eingliederung in den Arbeitsmarkt dient
- sich im Vorfeld durch die Agentur für Arbeit zum Thema Weiterbildung beraten lassen
Was?
Die Leistungen des Bildungsgutscheins sind von Ihren individuellen Voraussetzungen abhängig und können folgendes umfassen:
- Übernahme der Weiterbildungskosten
- Unterhaltsgeld in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengelds oder der Arbeitslosenhilfe
- anfallende Reise- und Übernachtungskosten (auf Antrag)
- Kosten für die Kinderbetreuung (auf Antrag)
In welcher Höhe?
Der Gesamtbetrag des Bildungsgutscheins errechnet sich individuell aus den oben genannten Faktoren.
Weitere Informationen
Detaillierte Informationen finden Sie auf www.arbeitsagentur.de. Wir empfehlen vor allem das Merkblatt 6 „Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen" herunterzuladen. Ein Bildungsgutschein muss üblicherweise nach spätestens 3 Monaten eingelöst werden.
Transfergesellschaften
Die Bundesagentur für Arbeit fördert Weiterbildungen für Angestellte, denen durch Rationalisierungsmaßnahmen oder Betriebsinsolvenz Arbeitslosigkeit droht.
Was?
Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen, um die Vermittlungsquote in ein neues Arbeitsverhältnis zu erhöhen. Ein sogenannter Transfersozialplan bietet den Arbeitnehmern konkrete Vermittlungs- und Qualifizierungsangebote an.
In welcher Höhe?
Sie erhalten ein Jahr lang Transferkurzarbeitergeld, dessen Höhe dem Arbeitslosengeld I entspricht. Dieses Transferkurzarbeitergeld hat keinen Einfluss auf die Dauer des eventuell folgenden Bezuges vom Arbeitslosengeld I.
Weitere Informationen
Der Wechsel in eine Transfergesellschaft ist freiwillig. Nähere Informationen zu Transferleistungen finden Sie im Merkblatt 8c „Transferleistungen. Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen. Transferkurzarbeitergeld“ der Bundesagentur für Arbeit.