Title: Fördermöglichkeiten
Author: RegioHelden
Published: 4. Mai 2023
Last modified: 17. Januar 2025

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# Finanzielle Unterstützung bei Weiterbildungen

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Weiterbildungen oder spezifische Seminare sind eine **hervorragende Möglichkeit**,
um die eigenen Fähigkeiten zu erweitern und im Beruf voranzukommen. Allerdings können
sie auch **mit Kosten verbunden** sein, was für viele Menschen eine Hürde darstellt.

Hierbei kommen **Fördermöglichkeiten **ins Spiel: Es gibt zahlreiche staatliche 
Stellen, die finanzielle Unterstützung für Weiterbildungen anbieten.

Es lohnt sich also, sich im Vorfeld über mögliche Förderungsmittel zu informieren
und sich gegebenenfalls um eine Förderung zu bewerben.

Wir stellen Ihnen **drei Möglichkeiten** der finanziellen Unterstützung vor. Für
eine ausführliche Beratung oder weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

## Aufstiegs-BAföG

Mit dem Aufstiegs-BAföG, können Personen gefördert werden, die das Ziel haben, sich
zu Meister:innen, staatlich geprüften Techniker:innen, staatlich geprüften Betriebswirt:
innen, Fachwirt:innen oder Fachkaufleuten fortzubilden. Staatlich anerkannte Abschlüsse
sind ausdrücklich förderungswürdig.

Das Schöne daran: Es spielt keine Rolle, wie viel Geld Sie verdienen oder wie alt
Sie sind – die Förderung ist e**inkommens- sowie vermögensunabhängig** und unterliegt
keiner Altersgrenze. Jede Person kann einen Antrag auf das Förderungsmittel stellen!

Wie viel und was wird finanziert?

Die Förderung besteht aus **zwei Komponenten**, die unabhängig voneinander in Anspruch
genommen werden können:

 * Bei den Fortbildungskosten liegt der Zuschussanteil für die Lehrgangs­- und Prüfungsgebühren(
   inkl. Meisterstück) bei 50 %. Nach erfolgreicher Prüfung erhöht sich der Zuschussanteil
   sogar auf 80 %. Für den verbleibenden Teil der Kosten kann ein zinsgünstiges 
   Darlehen in Anspruch genommen werden.
 * Sie erhalten einen Vollzuschuss zum Lebensunterhalt bei einer Weiterbildung in
   Vollzeit. Die Höhe beträgt für Alleinstehende bis zu 1.019 € monatlich. Es gibt
   für Kinder und Ehepartner:innen entsprechende weitere Betreuungszuschläge. Diese
   Leistung muss nicht zurückgezahlt werden.

Und **noch mehr Vorteile** sind seit 01. Januar 2025 in Kraft getreten:

 * Bei anschließender Existenzgründung wird das Darlehen vollständig erlassen.
 * Die Freibeträge für Ehepartner:in und Alleinerziehende mit Kind wurden erhöht.
 * Beim Unterhaltsbeitrag beträgt der allgemeine Vermögensfreibetrag 45.000 €. Dieser
   erhöht sich für den/die Ehepartner:in sowie je Kind um 2.300 €.

Förderbeispiel zum Unterhaltsbeitrag bei Vollzeitmaßnahmen ab 01.01.2025

|   | Alleinstehend | Verheiratet, mit zwei Kindern | 
| Maximaler Bedarfssatz | **1.019 €** | **1.724 €** |

Ihr Weg zum Aufstiegs-BAföG

 * Schritt 1: Prüfen, ob der Anspruch vorhanden ist: [Hier prüfen](https://www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/die-foerderung/wer-wird-gefoerdert/wer-wird-gefoerdert_node.html)
 * Schritt 2: Online-Antrag stellen: [Zum Antrag](https://www.afbg-niedersachsen.de/BAfoeGOnline/AFBG/)
 * Schritt 3: Auf die Bestätigung warten, die finanzielle Unterstützung erhalten
   und finanziell abgesichert weiterbilden!

[Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG](https://www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/home/home_node.html)

## Begabtenförderung

### Begabtenförderung beruflicher Bildung

Junge Menschen **unter 25 Jahre** haben die Möglichkeit, ein Weiterbildungsstipendium,
welches bis zu drei Jahre gilt, im **Anschluss an ihre erfolgreiche Berufsausbildung**
zu beantragen. Die Aufnahme in das Programm ist an zwei Voraussetzungen gebunden:

 * Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkanntem Ausbildungsberuf
   auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO)
   oder in einem gesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen.
 * Ein besonders gutes Abschlussprüfungsergebnis und Ihre förderfähige Weiterbildung
   hat noch nicht begonnen.

Wie viel und was wird finanziert?

Stipendiat:innen können **Zuschüsse von insgesamt 7.200 €** beantragen und leisten
einen Eigenanteil von 10 %. Die Förderung wird unabhängig von der Höhe des Einkommens
oder Vermögens gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.

Sie können Zuschüsse für folgende Bereiche erhalten:

 * Lehrgangskosten
 * Fahrtkosten
 * Aufenthaltskosten
 * Notwendige Arbeitsmittel
 * Prüfungskosten
 * IT-Bonus von 250 € zur Anschaffung eines Computers im ersten Förderjahr

[Weitere Informationen zur Begabtenförderung](https://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium)

### Bildungsprämie

Die Bundesregierung fördert die Bereitschaft zur Weiterbildung durch eine Bildungsprämie**
bis zu 500 € als einmaligen Zuschuss**. Die Bildungsprämie richtet sich an folgende
Arbeitnehmer:innen:

 * Die das 25. Lebensjahr vollendet haben
 * Mindestens 15 Stunden die Woche erwerbstätig sind
 * Bei denen das zu versteuernde Jahreseinkommen bei Einzelpersonen unter 20.000
   €, bei gemeinsam Veranlagten unter 40.000 € liegt
 * Bei denen die angestrebte Weiterbildungsmaßnahme nicht mehr als 1.000 € kostet

Wie viel und was wird finanziert?

Die Bildungsprämie besteht **aus zwei Komponenten**, die Sie unabhängig voneinander
nutzen können:

 * Ein Prämiengutschein über 50 % der Weiterbildungskosten: bis zu 500 €
 * Ein Spargutschein, mit dem eine vorzeitige Entnahme von nach dem Vermögensbildungsgesetz
   angespartem Guthaben für berufsbezogene Weiterbildungszwecke möglich ist, ohne
   dass dabei die Arbeitnehmersparzulage verloren geht. Natürlich muss hierzu ein
   entsprechend angespartes Vermögen vorhanden sein.

[Weitere Informationen zur Bildungsprämie](https://www.bildungspraemie.info/)

## Förderung durch Dritte

### Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) fördert Weiterbildung für eine erfolgreiche
Tätigkeit und **Karriere im Zivilberuf**. Die Förderung richtet sich an aktive oder
ausscheidende

 * Zeitsoldat:innen
 * Freiwillige zusätzliche Wehrdienstleistende
 * Berufsoffiziere im fliegerischen Dienst

Wie viel und was wird finanziert?

Der Gesamtbetrag variiert je nach Weiterbildungskosten und weiteren Faktoren. Insgesamt
fördert der BFD Maßnahmen **bis zu 100 %** und gewährt nach dem Ausstieg eine Übergangsbeihilfe.
Stipendiat:innen können **Zuschüsse von insgesamt 6.000 €** beantragen und leisten
einen Eigenanteil von 10 %. Die Förderung wird unabhängig von der Höhe des Einkommens
oder Vermögens gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.

[Weitere Informationen zum Berufsförderungsdienst der Bundeswehr](https://www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/der-berufsfoerderungsdienst-der-bundeswehr-bfd)

### Deutsche Rentenversicherung / Berufsgenossenschaften

Die Förderung dient zur **langfristigen und nachhaltigen beruflichen Rehabilitation**.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund fördert mit den „Leistungen zur Teilnahme am
Arbeitsleben“ folgende Person:

 * Erwerbsfähige Personen, die aufgrund von Krankheit, körperlicher oder seelischer
   Behinderung erheblich gefährdet oder bereits gemindert sind
 * Personen, bei denen wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Rente gezahlt werden 
   müsste
 * Personen, die Leistungen unmittelbar im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation
   benötigen, damit ihre Rehabilitation erfolgreich verlaufen kann
 * Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits eine Mindestwartezeit 
   von 15 Jahren erreicht haben

Wie viel und was wird finanziert?

Die Summe der Leistungen ist **von mehreren Faktoren abhängig**. Übernommen werden:

 * die gesamten Kosten für den Lehrgang
 * Fahrtkosten und eine Verpflegungspauschale für das Mittagessen vor Ort
 * der Lebensunterhalt während der Weiterbildung (bisherige Erwerbsunfähigkeitsrente
   oder eine vergleichbare Leistung).

[Weitere Informationen zur Deutschen Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Home/home_node.html)

### Förderung durch den Arbeitgebenden

Viele **Arbeitgebenden beteiligen sich an den Kosten** der Weiterbildung seiner 
Mitarbeiter:innen. Die Höhe und die Formen der Beteiligung können dabei sehr unterschiedlich
sein. Arbeitgebende wissen, dass auch der eigene Betrieb von Ihrer erworbenen Qualifikation**
profitieren** wird. Sprechen Sie mit Ihrem/Ihrer Vorgesetzten. Sofern Sie unsere
Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wie viel und was wird finanziert?

Vielleicht übernimmt Ihr:e Arbeitgeber:in – vollständig oder teilweise – die Lehrgangsgebühren,
beteiligt sich an Kosten für Lehrmittel und Laptop oder stellt Sie während der Unterrichtszeiten
frei. Auch die Höhe der Förderung ist so **individuell **wie die Vereinbarung mit
Ihrem Arbeitgebenden.

**Generell gilt**: Je mehr sich das Unternehmen von Ihren neu erworbenen Qualifikationen
verspricht, desto mehr wird es bereit sein zu investieren.

### Bildungsgutschein

Die **Bundesagentur für Arbeit** fördert Weiterbildungen von Arbeitnehmenden. Den
Bildungsgutschein können Sie aus folgenden Gründen erhalten:

 * Innerhalb der letzten drei Jahre waren Sie mindestens 12 Monate versicherungspflichtig
   beschäftigt
 * Anspruch auf Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld und arbeitslos gemeldet 
   sind
 * Eine Weiterbildung anstreben, welche der Eingliederung in den Arbeitsmarkt dient
 * Sich im Vorfeld durch die Agentur für Arbeit zum Thema Weiterbildung beraten 
   lassen

Wie viel und was wird finanziert?

Die Leistungen sowie der Gesamtbetrag des Bildungsgutscheins sind von Ihren **individuellen
Voraussetzungen** abhängig und können folgendes umfassen:

 * Übernahme der Weiterbildungskosten
 * Unterhaltsgeld in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengelds oder der Arbeitslosenhilfe
 * Anfallende Reise- und Übernachtungskosten (auf Antrag)
 * Kosten für die Kinderbetreuung (auf Antrag)

[Weitere Informationen zum Bildungsgutschein](https://www.arbeitsagentur.de/)

## Transfergesellschaften

Die Bundesagentur für Arbeit fördert Weiterbildungen für Angestellte, denen durch
Rationalisierungsmaßnahmen oder Betriebsinsolvenz Arbeitslosigkeit droht. Förderung
von Weiterbildungsmaßnahmen, um die **Vermittlungsquote in ein neues Arbeitsverhältnis
zu erhöhen**. 

Wie viel und was wird finanziert?

Sie erhalten ein Jahr lang **Transferkurzarbeitergeld**, dessen Höhe dem **Arbeitslosengeld
I entspricht**. Dieses Transferkurzarbeitergeld hat keinen Einfluss auf die Dauer
des eventuell folgenden Bezuges vom Arbeitslosengeld I.

[Weitere Informationen zu den Transferleistungen](https://www.campe-bildungszentrum.de/wp-content/uploads/sites/9064/2023/06/2016-10-20_CMP_Merkblatt-8c_Transferleistungen.pdf)

Bei Fragen zu Ihren Fördermöglichkeiten melden Sie sich bei uns – wir helfen Ihnen
weiter!
 [0511 - 279 492 90](https://www.campe-bildungszentrum.de/foerdermoeglichkeiten/+4951127949290?output_format=md)

### Kontakt

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30539 HannoverTelefon: [0511 - 279 492 90](https://www.campe-bildungszentrum.de/foerdermoeglichkeiten/+4951127949290?output_format=md)
E-Mail: [office@cbzh.de](https://www.campe-bildungszentrum.de/foerdermoeglichkeiten/office@cbzh.de?output_format=md)

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