Begabtenförderung

Begabtenförderung Beruflicher Bildung

Begabtenförderung Beruflicher Bildung

Junge Menschen unter 25 Jahre haben die Möglichkeit, ein Weiterbildungsstipendium im Anschluss an ihre erfolgreiche Berufsausbildung zu beantragen. Die Aufnahme in das Stipendiaten-Programm ist an zwei Voraussetzungen gebunden:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkanntem Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder in einem gesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen besitzen
  • ein besonders gutes Abschlussprüfungsergebnis vorweisen können
  • ihre förderfähige Weiterbildung noch nicht begonnen haben 

Was?

Ein Weiterbildungsstipendium, das für drei Jahre gilt und anspruchsvolle, in der Regel berufsbegleitende Weiterbildungen fördert. Sie können Zuschüsse erhalten für:

  • Lehrgangskosten
  • Fahrtkosten
  • Aufenthaltskosten
  • Notwendige Arbeitsmittel
  • Prüfungskosten
  • IT-Bonus von 250 € zur Anschaffung eines Computers im ersten Förderjahr

In welcher Höhe?

Stipendiaten können Zuschüsse von insgesamt 7.200 € beantragen und leisten einen Eigenanteil von 10%. Die Förderung wird unabhängig von der Höhe des Einkommens oder Vermögens gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.

Weitere Informationen

Unter www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium finden Sie detaillierte Informationen rund um die Begabtenförderung. Ansprechpartner für Ihre Fragen und Bewerbung ist die Kammer (IHK, HWK etc.), bei der Ihr Berufsausbildungsvertrag eingetragen ist. Hier wird auch entschieden, ob Ihre Weiterbildung gefördert wird. 

Bildungsprämie

Bildungsprämie

Die Bundesregierung fördert die Bereitschaft zur Weiterbildung durch eine Bildungsprämie bis zu 500 € als einmaligen Zuschuss. Die Bildungsprämie richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die:

  • die das 25. Lebensjahr vollendet haben
  • mindestens 15 Stunden die Woche erwerbstätig sind
  • deren zu versteuerndes Jahreseinkommen bei Einzelpersonen unter 20.000 €, bei gemeinsam Veranlagten unter 40.000 € liegt
  • deren angestrebte Weiterbildungsmaßnahme nicht mehr als 1.000 € kostet

Was?

Die Bildungsprämie besteht aus zwei Komponenten, die Sie unabhängig voneinander nutzen können:

  • ein Prämiengutschein über 50% der Weiterbildungskosten
  • ein Spargutschein, mit dem eine vorzeitige Entnahme von nach dem Vermögensbildungsgesetz angespartem Guthaben für berufsbezogene Weiterbildungszwecke möglich ist, ohne dass dabei die Arbeitnehmersparzulage verloren geht. Natürlich muss hierzu ein entsprechend angespartes Vermögen vorhanden sein.

In welcher Höhe?

Prämiengutschein von bis zu 500 €.

Weitere Informationen

Alle Details zur Förderung und Antragstellung finden Sie unter www.bildungspraemie.info. Die Gutscheine über die Bildungsprämie erhalten Sie in einer von rund 600 Beratungsstellen, deren Adressen auf der genannten Website aufgeführt sind.

Beratung zur Studienförderung

Da es nicht einfach ist, herauszufinden welche Förderung auf Sie zutrifft, stehen wir Ihnen zur Seite. Wir klären über welche Berufsqualifikation Sie verfügen, was Sie erreichen wollen und wie Sie optimal gefördert werden.

Beratungstermin

„Ich beantworte Ihnen gern alle Ihre Fragen zu unserem Weiterbildungsangebot, den Zulassungsvoraussetzungen und Fragen der Finanzierung.

Ich freue mich darauf Sie kennenzulernen. 
Ihr Hendrik Bruns“

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