BAföG
Aufstiegs-BAföG
Was?
Nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), auch bekannt als „Meister-BAföG“ oder "Aufstiegs-BAföG", können Personen gefördert werden, die das Ziel haben, sich zu Meistern, staatlich geprüften Technikern, staatlich geprüften Betriebswirten, Fachwirten oder Fachkaufleuten fortzubilden. Staatlich anerkannte Abschlüsse sind ausdrücklich förderungswürdig. Diese Förderung ist einkommens- und vermögensunabhängig und unterliegt keiner Altersgrenze.
In welcher Höhe?
Die Förderung besteht aus zwei Komponenten, die unabhängig voneinander in Anspruch genommen werden können:
- Bei den Fortbildungskosten liegt der Zuschussanteil für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (inkl. Meisterstück) bei 50 %. Für den verbleibenden Teil der Kosten kann ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch genommen werden. Nach erfolgreicher Prüfung erhöht sich der Zuschussanteil auf 75% für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren.
- Sie erhalten einen Vollzuschuss zum Lebensunterhalt bei einer Weiterbildung in Vollzeit. Die Höhe beträgt für Alleinstehende bis zu 892€ monatlich. Es gibt für Kinder und Ehepartner entsprechende weitere Betreuungszuschläge. Diese Leistung muss nicht zurückgezahlt werden.
Und noch mehr Vorteile sind seit 01. August 2020 in Kraft getreten:
- Bei anschließender Existenzgründung wird das Darlehen vollständig erlassen
- Die Freibeträge für Ehepartner und Alleinerziehende mit Kind wurden erhöht.
- Beim Unterhaltsbeitrag beträgt der allgemeine Vermögensfreibetrag 45.000 Euro. Dieser erhöht sich für den Ehepartner/die Ehepartnerin sowie je Kind um 2.300 Euro.
Förderbeispiel zum Unterhaltsbeitrag bei Vollzeitmaßnahmen ab 01.08.2020
Alleinstehend | Verheiratet mit zwei Kindern | |
Maximaler Bedarfssatz | 892 € | 1.597 € |
Weitere Informationen
Einzelheiten zur Höhe der Förderung und zur Antragstellung finden Sie unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de/.