Allgemeine Geschäftsbedingungen -
Campe Bildungszentrums Hannover

Zulassung

Die Campe Bildungszentrum gemeinnützige Gesellschaft mbH - nachstehend kurz auch „die Schule“ oder „Campe Bildungszentrum gGmbH“ genannt -  steht allen Teilnehmern offen.  Eine Aufnahmepflicht der Schule besteht nicht.

Schulrechtliche Bestimmungen für Teilnehmer der Fachschulen Betriebswirtschaft oder Technik

Für Aufnahme, Versetzung, Prüfungen und Schulabschlüsse, sowie Beurlaubung und Schulver-säumnisse gelten die Bestimmungen und Erlasse des Kultusministers des Landes Niedersachsen. Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen rechtzeitig einzureichen.

Anmeldung und Zustandekommen des Schulvertrages

Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf der Grundlage eines Schulvertragsformulars und mit rechtsgültiger Unterschrift. Zusammen mit allen notwendigen Unterlagen ist der Schulvertrag bei der Campe Bildungszentrum Hannover gGmbH einzureichen. Die/der Anmeldende erhält eine bestätigte Zweitschrift zurück; damit ist der Schulvertrag zustande gekommen. Die Durchführung des Schulvertrags ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden.

Schulgeld / Kosten

Das Schulgeld ist gemäß den finanziellen Regelungen der Campe Bildungszentrum Hannover gGmbH zu entrichten. Die Schulgebühren beinhalten die persönliche Beratung und Betreuung während der Laufzeit des Schulvertrags, die Nutzung von Online-Diensten der Schule über den Online-Campus, die Ausfertigung von Leistungsbescheinigungen, Zertifikaten und Zeugnissen, sowie die Teilnahme an den im Ausbildungsverlauf verbindlich geplanten Schul- und Prüfungsveranstaltungen. In den Schulgebühren sind nicht enthalten die Kosten für zusätzliche Arbeitsmittel, wie zum Beispiel Computer, Hard- und Software, Gesetzestexte, Nachschlagewerke, sofern Sie nicht Bestandteil des Lehrmaterials sind, eigene Kosten für Telefon, Porto und Datenfernübertragung, Kosten für Fahrten, Unterkunft und Verpflegung sowie die Kosten für Prüfungen, die nicht von der Campe Bildungszentrum Hannover gGmbH durchgeführt werden.

Unterricht

Der Unterricht findet an den vereinbarten Unterrichtstagen statt. Änderungen bedürfen der Zustimmung der Schul- oder Geschäftsleitung. Die Schule behält sich Änderungen bei den im Werbeprospekt gemachten Angaben zum Schulablauf vor, sofern organisatorische oder schulrechtliche Gründe dafür bestehen. Ein Lehrerwechsel stellt keine Änderung des Vertrages dar. Es gilt die niedersächsische Ferienregelung der staatlichen Schulen in Niedersachsen.

Unterricht und Schulferien in den Fachschulen Betriebswirtschaft und Technik

Das Schuljahr in der Fachschule Betriebswirtschaft mit Vollzeitunterricht geht jeweils vom 01. Oktober bis 30. September des folgenden Jahres; die Halbjahre jeweils vom 01. Oktober bis 31. März des Folgejahres und vom 01. April bis zum 30. September des Folgejahres. Es gilt die niedersächsische Ferienregelung der staatlichen Schulen in Niedersachsen. Die Schule behält sich Änderungen bei den im Werbeprospekt gemachten Angaben zum Schulablauf vor, sofern organisatorische oder schulrechtliche Gründe dafür bestehen. Ein Lehrerwechsel stellt keine Änderung des Vertrages dar.

Unfallversicherung

Alle Teilnehmer/innen sind über die Schule unfallversichert.

Pflichten des Teilnehmers

Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht, zur Beachtung der Schulordnung und zur Zahlung des Schulgeldes, unabhängig von Zahlungen und Leistungen Dritter. Gerät der/die Teilnehmer/in mit mehr als zwei Schulgeldraten in Rückstand, so wird der gesamte Schulgeldbetrag für das laufende Schulgeld sofort fällig. Abzüge vom Schulgeld, insbesondere wegen Ferien, gesetzlicher Feiertage, Krankheit von dem/der Teilnehmer/in oder dem Dozenten oder aus anderen, von der Schule nicht zu vertretenden Umständen sind nicht zulässig.

Laufzeit des Vertrages

Der Schulvertrag wird für eine  fest vereinbarte Laufzeit geschlossen. Die Verpflichtungen aus diesem Schulvertrag während der Schullaufzeit werden nicht dadurch berührt, dass der/die Teilnehmer/in die Schule oder den Weiterbildungslehrgang nicht antritt oder zu einem späteren Zeitpunkt dem Unterricht fernbleibt. Insbesondere ändert dies nichts an der Zahlungsverpflichtung.

Laufzeit des Vertrages für die Teilnehmer/innen der Fachschulen Betriebswirtschaft und Technik

Der Schulvertrag wird für eine  fest vereinbarte Laufzeit geschlossen. Die Verpflichtungen aus diesem Schulvertrag während der Schullaufzeit werden nicht dadurch berührt, dass der/die Teilnehmer/in die Schule oder den Weiterbildungslehrgang nicht antritt oder zu einem späteren Zeitpunkt dem Unterricht fernbleibt. Insbesondere ändert dies nichts an der Zahlungsverpflichtung. Bei einer Nichtversetzung endet das Schulvertragsverhältnis automatisch ohne Kündigung.

Kündigung des Schulvertrages

Vor Beginn ist eine Kündigung bis spätestens 2 Wochen vor dem offiziellen Schuljahresbeginn möglich. Der Schulbesuch kann darauf erstmals mit einer Frist von 6 Wochen zum Ablauf des 1. Schulhalbjahres gekündigt werden, danach mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende eines laufenden Jahres. Die Schule ist zur fristlosen Kündigung des Schulvertrags berechtigt, wenn der Teilnehmer/in gegen die vorliegenden Vertragsbedingungen oder die Schulordnung des Campe Bildungszentrums gGmbH verstößt. Kündigungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform.

Haftung

Die Schule haftet nicht für Körper- oder Sachschäden, die von  Dritten verursacht worden sind, sowie für Verlust oder Diebstahl eingebrachter Sachen. Der/die Teilnehmer/in haftet für Schäden, die er/sie absichtlich und/oder fahrlässig in der Schule verursacht. Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten sowie den Anweisungen der Schulleitung und deren Beauftragten zu folgen.

Sonstiges

Der/die Teilnehmer/in ist damit einverstanden, dass seine/ihre Telefonnummer und Anschrift im Klassenbuch vermerkt werden, ferner erklärt sich der/die Teilnehmer/in damit einverstanden, dass seine/ihre Person darstellende Fotos in Veröffentlichungen der Schule – einschließlich der Homepage – abgebildet werden. Die beiderseitigen Leistungen sind am Ort der Schule zu erfüllen. Ergänzungen sowie die Kündigung des Schulvertrages bedürfen stets der Schriftform.  

Hannover, im April 2011
Campe Bildungszentrum Hannover gGmbH
i.V.
Petra Kretschmer
- Schulleitung -

 

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